Für die Reform des Urhebervertragsrechts von 2002 hatte die dju in ver.di mit anderen Urheberverbänden lange gekämpft. Den freien Journalistinnen und Journalisten brachte sie den gesetzlichen Anspruch auf eine „angemessene Vergütung”, den Gewerkschaften die Möglichkeit, gemeinsame Vergütungsregeln mit Mindesthonoraren zu vereinbaren und mit Verbandsklagen besser gegen Buy-out-Verträge vorgehen zu können.
Mit ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hatten viele Zeitungs- und Zeitschriftenverlage seit Mitte der 1990er Jahre die Freien um ihre Rechte und Honorare gebracht. Die neuen rechtlichen Möglichkeiten wurden von dju und DJV gemeinsam erstmals genutzt, nachdem der Axel Springer Verlag im Januar 2007 seine neuen „Honorarbedingungen (Text / Bild) für freie Journalistinnen und Journalisten” an die Freien seiner Zeitungen und Zeitschriften verschickte.
Seitdem wurden von deutschen Gerichten viele Regelungen in den AGB der Verlage als rechtswidrig untersagt. In vielen Urteilen wurden Klauseln zur pauschalen Honorarabgeltung (ein Honorar für alle urheberrechtlichen Nutzungen) als unvereinbar mit dem Urheberrecht gewertet und für unwirksam und nichtig erklärt. Auch Klauseln zur Rechtseinräumung, nach denen praktisch kein Nutzungsrecht mehr beim Urheber zurückbleibt, haben seit Mitte 2011 eine Reihe von Gerichten als rechtswidrig.
Zur Erläuterung der politischen und rechtlichen Hintergründe der Prozesse gegen Verlags-AGB hat die dju im Januar 2012 die Broschüre „Buy-out-Verträge stoppen – FairPay für freien Journalismus” von Rüdiger Lühr veröffentlicht. Damit soll einerseits eine Zwischenbilanz gezogen werden, was durch die Klagen der Gewerkschaften gegen unlautere Verlags-AGB bisher erreicht wurde. Andererseits kann sie als Arbeitsmaterial für die gewerkschaftliche und juristische Praxis dienen. Um aufzuzeigen, welche Vertragsbedingungen rechtlich als unzulässig beurteilt wurden, werden einzelne von Gerichten untersagte AGB-Klauseln eingeordnet und dokumentiert. Betroffene Freie, aber auch die sie beauftragenden Redaktionen bekommen so eine Entscheidungshilfe, welche Vertragsbedingungen nicht akzeptiert werden sollten, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter vor Ort, gegen welche rechtlich vorgegangen werden sollte. Gegen Buy-out-Verträge hilft nur Gegenwehr – und mit Unterstützung der dju in ver.di sind die Chancen gut, dass die Gegenwehr erfolgreich ist.
Der Verlag kündigte an, Ende September allen freien Journalistinnen und Journalisten, die bisher die AGB noch nicht unterschrieben haben, überarbeitete AGB zu schicken. Diese AGB werden sich nach der Ankündigung in folgenden Punkten von den Rahmenvereinbarungen für freie Fotografen, Autoren und Illustratoren vom Juni unterscheiden:
- für Fotografen wird die Frist zur Archivierung von sechs auf vier Jahre verkürzt, zudem müssen nicht mehr alle im Auftrag von G + J erstellten Fotodateien aufbewahrt werden, sondern lediglich noch eine repräsentative Auswahl, damit der Verlag in Fällen, in denen Dritte Rechtsverletzungen geltend machen, zur Verteidigung auf diese Dateien zurückgreifen kann,
- zukünftig bleiben Zweitwiedergaberechte und Vergütungsansprüche, die von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden, unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Wahrnehmungsvertrages, bei den Urheberinnen und Urhebern,
- die Fälligkeit des Honorars tritt bei einem Tages- oder Garantiehonorar weiterhin nach Ablieferung der Beiträge und Rechnungsstellung ein, bei Anstrichhonoraren - darunter fallen auch Nachdrucke - dagegen schon direkt nach der Veröffentlichung der Beiträge,
- das generelle Arbeitsverbot während der Ausführung eines Auftrags von
G+J bzw. während der vom Verlag bezahlten Reisen wird aufgehoben und
durch eine Anbietungspflicht ersetzt. Wer andere als zum Auftrag gehörende Aufzeichnungen, z.B. Foto-, Video- oder Audioaufzeichnungen macht, ist danach lediglich noch verpflichtet, diese dem Verlag für die exklusive Nutzung anzubieten.
Diese AGB-Änderungen wird der Verlag auch ohne formale Vertragsergänzung gegen sich gelten lassen.
Bisher lehnt es der Verlag ab, zu anderen AGB-Regelungen, insbesondere soweit sie aus Sicht des Verlages konzeptionelle Grundentscheidungen, etwa die G+J-weite Nutzungsmöglichkeit betreffen, ebenfalls die Interessen der Urheberinnen und Urheber ausreichend zu berücksichtigen.
Deswegen laden wir alle Betroffenen für den 16.10.2013, 19 Uhr, ein, mit uns und Vertretern des Verlages über weitere notwendige Änderungen der AGB-Regelungen zu diskutieren. Die Veranstaltung wird stattfinden im
Madison Hotel
Raum Elbe, 1. Etage
Schaarsteinweg 4
20459 Hamburg
Das Hotel liegt fast neben dem Verlag und ist von der U-Bahnstation Baumwall gut zu Fuß zu erreichen.
Wir hoffen auf eine rege Teilnahme, bitte melden Sie sich an unter info@djv-hamburg.de oder dju-info@verdi.de an.
faire-zeitungshonorare.de (dju in ver.di und DJV) 27.09.2013
Bei einem Treffen mit Vertretern von Gruner + Jahr haben die dju in ver.di und DJV mögliche Änderungen der neuen Rahmenvereinbarungen des Verlags sondiert, die beide Journalistengewerkschaften für juristisch fragwürdig halten. Deswegen hatten sie ihre Mitglieder aufgerufen, Widerspruch dagegen einzulegen.
In dem Gespräch wurde über alle Aspekte der AGB diskutiert, z. B. der Begriff der „Markenfamilie“, die vorgesehenen Vergütungsregeln in den AGB, der lange Exklusivitätszeitraums für G+J oder, wer künftig die Tantiemen der VGen Wort und Bild-Kunst erhält. Die Vertreter von G+J signalisierten, über einige der Klauseln noch einmal nachdenken zu wollen. Bei Klauseln, wie z.B. die über die Vergütungsstruktur, gaben sich die Verlagsvertreter hingegen eher unnachgiebig. Vereinbart wurde, allen G+J-Freien in Hamburg eine Veranstaltung anzubieten, bei der die einzelnen Klauseln nochmals zur Diskussion gestellt werden sollen.
G +J hat damit noch kein Einlenken signalisiert, wohl aber, dass der Verlag bereit ist, sich den Argumenten der Freien nicht zu verschließen. Zu der geplanten Veranstaltung im September laden DJV und ver.di ein, die Vertreter von G+J haben zugesagt, sich der Auseinandersetzung mit ihren Autorinnen und Autoren zu stellen. Die Einladung zur Veranstaltung erfolgt rechtzeitig vorher.
Zur Erinnerung
dju in ver.di und DJV haben eine Seite ins Internet gestellt, wo zunächst Widersprüche gegen die neuen Rahmenvereinbarungen gesammelt werden. Kommen genügend Widersprüche zusammen, werden dju in ver.di und DJV sich im Namen der Unterzeichner – natürlich ohne Übermittlung von deren Daten – öffentlich an Gruner+Jahr wenden und den Verlag auffordern, die AGB nachzubessern.
Neue Rahmenverträge von Gruner+Jahr: Nicht unterschreiben - Vorsicht Falle!
Gruner+Jahr (G+J) verschickt seit Mitte Juni 2013 Rahmenvereinbarungen an freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die dju in ver.di rät ihren Mitgliedern, diese nicht zu unterschreiben.
Vorsicht: Bei den neuen Rahmenvereinbarungen handelt es sich um neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die auf Dauer auch wirksam werden können, wenn sie nicht per Unterschrift akzeptiert werden.
Von einer fairen Partnerschaft, die G+J nach eigenen Angaben anstrebt, sind die jetzt vorgelegten AGB meilenweit entfernt. In einer Versammlung am 26. Juni 2013 in Hamburg machten freie Journalistinnen und Journalisten ihrem Unmut über den Inhalt der G+J-Rahmenvereinbarungen Luft. Kritisiert wurde dabei unter anderem:
Die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von G+J sprachen sich dafür aus, den vorgelegten Rahmenvereinbarungen zu widersprechen, da die AGB in der vorgelegten Form nicht ihre Interessen berücksichtigten.
dju in ver.di und DJV unterstützen den gemeinsamen Widerspruch der Freien von G+J, schon weil die stillschweigende Akzeptanz der AGB dazu führen könnte, dass sie auf Dauer Vertragsbestandteil würden.
dju in ver.di und DJV haben eine Seite ins Internet gestellt, wo zunächst Widersprüche gegen die neuen Rahmenvereinbarungen gesammelt werden. Kommen genügend Widersprüche zusammen, werden dju in ver.di und DJV sich im Namen der Unterzeichner – natürlich ohne Übermittlung von deren Daten – öffentlich an Gruner+Jahr wenden und den Verlag auffordern, die AGB nachzubessern.
23. April 2013
Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di unterstützt die Kampagne der Internationalen und Europäischen Journalisten-Föderation (IFJ / EJF) zum Welttag des Urheberrechts der UNESCO. Wir fordern unsere Mitglieder und alle Journalistinnen und Journalisten auf, am 23. April ein Zeichen zu setzen gegen unfaire Verträge.
Macht mit bei der Kampagne!
Hohe journalistische Standards der Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Integrität der Berichterstattung erfordern einen starken Schutz unserer Kreativität und Unabhängigkeit.
Solidarisch mit der Internationalen und Europäischen Journalisten-Föderation fordern wir faire Verträge und starke Standards, die das Recht der Journalistinnen und Journalisten garantieren, als Urheber identifiziert zu werden und einen gerechten Anteil für die Nutzung ihrer Werke zu erhalten.
Diese Standards sind:
- Journalistische Arbeiten jeder Art müssen durch das Urheberrecht geschützt werden
- Keine gesetzliche Übertragung der Rechte von festen und freien Journalistinnen und Journalisten
- Unverzichtbare Urheberpersönlichkeitsrechte für alle Urheber
- Schutz der Urheberinnen und Urheber gegen unzulässigen Druck, Verträge zu unterzeichnen, in denen sie alle Rechte übertragen.
Die dju in ver.di und der DJV haben längere Zeit mit dem Verlag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über dessen Vertragsbedingungen für freie Mitarbeiter verhandelt. Mitte Juli 2012 wurde das Ergebnis in einem „Begrüßungsschreiben” für neue Mitarbeiter formuliert. Dieses Schreiben will die FAZ von jetzt an verwenden.
Springer-AGB: Bundesgerichtshof entscheidet gegen freie Journalisten
Mit Urteil vom 31. Mai 2012 entschied der Bundesgerichtshof gegen die freien Journalisten: Die Honorarbedingungen 2007 für Freie der Axel Springer AG verstießen zwar in wesentlichen Teilen gegen das Urheberrecht und dürften deshalb nicht länger angewandt werden. Geschützt werden freie Journalisten aber nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch zukünftig nicht davor, alle ihre Rechte beim Verlag abliefern zu müssen. Umfassende Rechtseinräumungen sind der Entscheidungsfreiheit der Vertragsparteien unterworfen und unterliegen daher nicht der gerichtlichen Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Wege der Verbandsklage, meinte der BGH. „Es ist bedauerlich, dass der Bundesgerichtshof die freien Journalisten als regelmäßig schwächere Vertragspartei im Regen stehen lässt”, erklärte der stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende Frank Werneke.
Faire Bedingungen für Freie bei Spiegel online erzielt
In Verhandlungen wurden im Mai 2012 neue Honorarbedingungen für freie Journalistinnen und Journalisten erreicht, nachdem die Journalistengewerkschaften dju in ver.di und DJV gegen die alten AGB vorgegangen waren. Die neuen Konditionen folgen dem Grundsatz, dass die Freien für ihre Leistungen angemessen bezahlt werden müssen und mögliche Mehrfachverwertungen nur in Abstimmung mit ihnen in Frage kommen. Exklusivität an den Beiträgen der Freien hat Spiegel online künftig nur noch maximal fünf Tage lang.
Im Mai 2012 erfolgten zwei weitere positive Urteile: gegen die Suhler Verlagsgesellschaft und gegen die Nordostmedienhaus GmbH, die den Nordkurier heraus gibt. Das Thüringer Oberlandesgericht urteilte, dass die Honorarbedingungen für Freie beim Freien Wort in Suhl rechtswidrig sind, da sie die Abtretung aller Recht fordern, ohne dass die Freien einen Anspruch auf angemessene Vergütung durchsetzen könnten. Das OLG befürwortete ausdrücklich die Verbandsklage. das Oberlandesgericht Rostock verbot eine Klausel, die eine uneingeschränkte Übertragung des Nutzungsrechts von freien Journalisten auf den Verlag vorsah. In beiden Fällen ist eine Revision nicht möglich.
Zur ausführlichen Pressemitteilung
Das hat auch Eindruck bei den Verlagen gemacht. Sie versuchen Prozesse um ihre AGB zu vermeiden. Ohne Prozess kam es zur Einigung bei der Lausitzer Rundschau und nach einer Unterlassungserklärung im Januar 2012 bei der Celler Zeitung. Den Weg der Verhandlung mit den Journalistengewerkschaften wählten auch Spiegel Online und der Jahreszeiten Verlag.
2011 war für die Gewerkschaftsprozesse ein besonders erfolgreiches Jahr. Nach Springer- und Zeit-Verlag ergingen positiven Gerichtsentscheidungen gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) weiterer namhafter Medienunternehmen – Bauer und Gruner+Jahr, WAZ und Süddeutsche Zeitung, Südkurier und Ruhr Nachrichten, Nordkurier und Braunschweiger Zeitung sowie kurz vor Jahresende noch gegen die Mittelbadische Presse.
Auch in der medienpolitischen Zeitschrift von ver.di, "M-Menschen Machen Medien" finden sich sich zum Thema total-buy-out-Verträge und AGB-Prozesse umfangreiche Informationen und Hinweise, die hier herunter geladen werden können.