Mitgliedsbeiträge

16.12.2012

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1 % auf der Grundlage der Einkünfte aus der Tätigkeit im beruflichen Organisationsbereich. Berechnungsgrundlage ist der Monatsdurchschnitt der steuerpflichtigen Einkünfte (zu versteuerndes Einkommen). Alternativ können bei freiberuflich Tätigen 75 % des Jahres-Bruttoeinkommens (Umsatz) als Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Ohne Nachweis eines ge­ringeren Verdienstes liegt die Mindestbeitragshöhe für Freie bei monatlich 15 €. (Ist das Einkommen aus hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit so gering, dass nach dieser Berechnung nachweislich weniger als 15 € Mitgliedsbeitrag anfallen, muss dieses anhand geeigneter Unterlagen, etwa einem Steuerbescheid, nach­gewiesen werden.)


Der Beitrag für StudentInnen mit der Fachrichtung Journalistik, Kommunikationswissenschaft bzw. an Filmhochschulen (sofern Sie einen Presseausweis beantragen) beträgt monatlich mindestens 7,50 €. Bei journalistischen Tätigkeiten neben dem Studium wird dieses Einkommen entsprechend den oben aufgeführten Satzungsbestimmungen ebenfalls für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt.