Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1 % auf der Grundlage der Einkünfte aus der Tätigkeit im beruflichen Organisationsbereich. Berechnungsgrundlage ist der Monatsdurchschnitt der steuerpflichtigen Einkünfte (zu versteuerndes Einkommen). Alternativ können bei freiberuflich Tätigen 75 % des Jahres-Bruttoeinkommens (Umsatz) als Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Ohne Nachweis eines geringeren Verdienstes liegt die Mindestbeitragshöhe für Freie bei monatlich 15 €. (Ist das Einkommen aus hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit so gering, dass nach dieser Berechnung nachweislich weniger als 15 € Mitgliedsbeitrag anfallen, muss dieses anhand geeigneter Unterlagen, etwa einem Steuerbescheid, nachgewiesen werden.)
Der Beitrag für StudentInnen mit der Fachrichtung Journalistik, Kommunikationswissenschaft bzw. an Filmhochschulen (sofern Sie einen Presseausweis beantragen) beträgt monatlich mindestens 7,50 €. Bei journalistischen Tätigkeiten neben dem Studium wird dieses Einkommen entsprechend den oben aufgeführten Satzungsbestimmungen ebenfalls für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt.