... regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Fotograf*innen und ihren Auftraggeber*innen bzw. Abnehmer*innen.
selbstständigen.info rät zu diesem Thema:
Wer seinen Verträgen eigene AGB beilegen will, muss bei diesen Themen größte Vorsicht walten lassen: Solche Klauseln sind nicht nur nichtig und damit im Streitfall überhaupt nichts wert – mit ihnen kann man sich auch kostenpflichtige Abmahnungen einhandeln. Auch aus diesem Grund ist Laien davon abzuraten, sich eigene AGB zu basteln.
Unseren Mitgliedern stellen wir daher auf Anfrage Muster-AGBs für Fotograf*innen zur Verfügung, die von Rechtsanwalt Jasper Prigge aufgesetzt wurden. Diese könnt Ihr als Word-Dokument unter Angabe eurer Mitgliedsnummer bei dju-info@verdi.de bestellen und dann an eure individuellen Bedürfnisse anpassen.
Ansonsten lohnt sich auch immer ein Blick in den Ratgeber Selbstständige zum Thema AGB.